Allgemeine Geschäftsbedingungen: FEWO Lüneburg .

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1: Der Mietvertrag gilt für die zeitlich begrenzte Überlassung einer Ferienwohnung, weitere Leistungen, insbesondere Reiseleistungen, sind nicht enthalten. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt worden ist.

§ 2: Der Abschluß des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages für den Zeitraum, für welchen der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 3: Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast ein gleichwertiges Ersatzquartier nachzuweisen bzw. Schadenersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes ist begrenzt auf die Höhe der vereinbarten oder aber geleisteten Zahlungen.

§ 4: Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu auszugleichen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen werden pauschal mit 10% der Mietkosten berechnet.

Für Stornierungen vor Reiseantritt gelten folgende Bedingungen:
– 25% der vertraglich vereinbarten Wohnungsmiete bei einer Stornierung bis zu 90 Tagen vor dem Mietbeginn,
– 50% der vertraglich vereinbarten Wohnungsmiete bei einer Stornierung bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn,
– 80% der vertraglich vereinbarten Wohnungsmiete bei einer Stornierung bis zu 10 Tagen vor Mietbeginn.
– 100% der vertraglich vereinbarten Wohnungsmiete abzgl. evtl. eingesparter Aufwendungen bei einer Stornierung von unter zehn Tagen bis zur Anreise oder bei Nichtanreise.

Falls ein Ersatzmieter gestellt wird kann pro Ersatzmieter eine Aufwandsentschädigung von einer Tagesmiete berechnet werden. Um sich vor finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktritts-versicherung.

§ 5: Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Stornierungen sind unbedingt schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, vorzunehmen. Bis zu einer anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag auszugleichen. Vorzeitige Abreise oder spätere Anreise berechtigen nicht zur Preisreduzierung.

§ 6: Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Die Beherbergungssteuer der Stadt Lüneburg ist im Mietpreis enthalten,
Antragsformulare zur Erstattung der Beherbergungssteuer bei beruflich bedingten Aufenthalten liegen in den Wohnungen bereit.

§ 7: Die Unterkunft steht bei Anreise ab 15.00 Uhr und bei Abreise bis 11:00 Uhr zur Verfügung.

§ 8: Die Bezahlung erfolgt gem. schriftlicher Vereinbarung des Buchungsvertrages.

§ 9: Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten; er ist insbesondere zur Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z. B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein ist der Vertragspartner nicht mehr in der Lage, evtl. Mängel zu beheben; Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelanzeige nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft zugelassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, daß dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Gegen das Auftreten von Insekten wie z.B. Wespen, Ameisen o.ä.. kann keine Gewähr übernommen werden.

§ 10: Der Mietvertrag umfasst alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände der im Vertrag bezeichneten Wohnung. Eventuelle Beschädigungen sind, sobald diese festgestellt worden sind, dem Vermieter mitzuteilen. Während der Mietdauer ist der Mieter für das Inventar der Ferienwohnung verantwortlich. Schäden durch das unsachgemäße Bedienen der elektronischen Geräte, wie Ofen, Geschirrspülmaschine, TV, WLAN, Mikrowelle etc., gehen zu Lasten des Mieters.

§ 11: In den Wohnungen gilt ein absolutes Rauchverbot; dieses gilt auch für e-Zigaretten, Wasserpfeifen („Shishas“) u.ä. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt eine Extra-Reinigung zu berechnen.

§ 12: Vertragsauflösungen können nur in gegenseitigem Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Vertragsinhalte die Bestimmungen des BGB. Gerichtsstand ist Lüneburg.

Die Unterkünfte dürfen nur von denjenigen Personen belegt werden, die in der Buchung angegeben sind. Insbesondere darf die Zahl der Personen nicht überschritten werden, dies gilt auch für Kinder, Kleinkinder, Babys und Jugendliche. Einen Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Gastgeber kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen.

Der Gast ist verpflichtet die Unterkunft und ihre Einrichtung nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln. Die Wohnungen sind nicht geeignet für Veranstaltungen oder Feiern.

Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

§ 13: Mitreisende Haustiere: Grundsätzlich gilt, dass bei allen Wohnungen vor Reisebeginn seitens der Vermieter der Aufnahme von Haustieren ausdrücklich zugestimmt werden muss. Pro Wohnung ist max. ein Haustier gestattet. Zuwiderhandlungen können die sofortige Aufhebung des Vertrages zur Folge haben.

§ 14: Haftung des Vermieters aus dem Mietvertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters/

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